HeilerziehungspflegeHeilerziehungspflegeHeilerziehungspflege

Berufswunsch Heilerziehungspfleger/in

Heilen, Erziehen und Pflegen, diese drei Begriffe bilden die Basis für das Berufsbild Heilerziehungspfleger/in – kurz HEP. Hinter diesen Begriffen verbergen sich komplexe Tätigkeiten, die die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen prägen.

Arbeitsfelder sind z.B. die Durchführung von Förderplänen und die Unterstützung therapeutischer Programme. Weiterhin geben Heilerziehungspfleger/innen pädagogische Hilfen zur Selbstständigkeit und begleiten und betreuen ganzheitlich die Ausbildung von Fähigkeiten. Die fachkundige Pflege und Gesundheitsvorsorge sowie Assistenz und Versorgung sind wichtige Aufgaben.

Diese Fähigkeiten vermitteln wir seit 30 Jahren erfolgreich an unserer staatlich anerkannten Fachschule. Hauptziel unserer Ausbildung ist es, Kompetenzen im Umgang mit Menschen zu erlangen. Um diese umfassende Ausbildung zu gewährleisten, finden 25 von 40 Wochen pro Ausbildungsjahr in der Fachschule und 15 Wochen in Einrichtungen der Behindertenhilfe statt. Ein weiteres Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Fachhochschulreife.

Vollzeit-Ausbildung
zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin
zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Übersicht

Ziel der Fachschulausbildung
Die Heilerziehungspflegeausbildung ist eine sozialpädagogisch-pflegerische Ausbildung auf Fachschulniveau. Sie qualifiziert zur ganzheitlichen Hilfe für Menschen mit Behinderung und vermittelt (heil)pädagogische und medizinisch-pflegerische Inhalte.

Die Ausbildung zeichnet sich durch eine enge Verbindung von Theorie und Praxis aus, die vor allem durch die Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsstätten und Einrichtungen der Heilerziehungspflege gewährleistet wird.
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Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Niedersachsen 3 Jahre (Vollzeit).
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Inhalte
Heilerziehungspflege ist persönliche Hilfe im sozialen Umfeld des Menschen mit Behinderung. In die berufliche Tätigkeit fließen Fachlichkeit, soziale Kompetenz und die Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit ein. Diesen Anforderungen entsprechend sind die grundlegenden Bestandteile der Ausbildung definiert.
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Tätigkeitsfelder

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Bewerbungsunterlagen

Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Bei Aufnahme – 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
6 Wochen vor Lehrgangsbeginn (in der Regel ist das der 1.8. eines Jahres) also Mitte Juni müssen die folgenden Unterlagen beantragt werden und an die Schule geschickt werden:

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Aufnahmevoraussetzungen (gültig bis 1.8.2013)
In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nur aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:

  1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungstand und

    a) den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Pflegeassistenz, einer einjährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen oder einer zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – (Pflegevorschule) oder

    b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder

    c) den Abschluss der Berufsfachschule – Heilerziehungshilfe – und eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit

  2. oder

  3. eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden

Aufnahmevoraussetzungen (gültig ab 1.8.2009)
In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nur aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:

  1. A) den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungstand und

    a) den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege, in einer Klasse, die auf dem Sekundarabschluss 1/ Realschulabschluss aufbaut oder

    b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder

    oder

    B) eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden oder

  2. oder

  3. die persönliche Zuverlässigkeit sowie die gesundheitliche Eignung nachweist. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.

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Staatliche Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres soll der Prüfling nachweisen, dass das Bildungsziel der Fachschule Heilerziehungspflege erreicht wurde. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Wer die Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege bestanden hat, erwirbt die Fachhochschulreife, wenn Mathematik als Zusatzangebot gewählt wird.
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Fächertafel
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

Berufsbezogener Lernbereich mit den Fächern:

Fach 1 – Berufsidentität und Qualitätssicherung


Fach 2 – Heilerziehungspflegerische Begleitung und Pflege


Fach 3 – Lebenswelten und Beziehungen


Fach 4 – Heilerziehungspflegerische Konzepte und Prozessplanung


Optionales Lernangebot:

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Praktische Ausbildung
Während der Ausbildung wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 15 Wochen im Jahr durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten. Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis Heilerziehungspflege" zusammengefasst
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