Berufswunsch Heilerziehungspfleger/in
Heilen, Erziehen und Pflegen, diese drei Begriffe bilden die Basis für das Berufsbild Heilerziehungspfleger/in – kurz HEP.
Hinter diesen Begriffen verbergen sich komplexe Tätigkeiten, die die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen prägen.
Arbeitsfelder sind z.B. die Durchführung von Förderplänen und die Unterstützung therapeutischer Programme. Weiterhin geben
Heilerziehungspfleger/innen pädagogische Hilfen zur Selbstständigkeit und begleiten und betreuen ganzheitlich die Ausbildung
von Fähigkeiten. Die fachkundige Pflege und Gesundheitsvorsorge sowie Assistenz und Versorgung sind wichtige Aufgaben.
Diese Fähigkeiten vermitteln wir seit 30 Jahren erfolgreich an unserer staatlich anerkannten Fachschule. Hauptziel unserer
Ausbildung ist es, Kompetenzen im Umgang mit Menschen zu erlangen. Um diese umfassende Ausbildung zu gewährleisten,
finden 25 von 40 Wochen pro Ausbildungsjahr in der Fachschule und 15 Wochen in Einrichtungen der Behindertenhilfe statt.
Ein weiteres Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Fachhochschulreife.
Vollzeit-Ausbildung
zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin
zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Übersicht
- Ziel der Fachschulausbildung
- Dauer der Ausbildung
- Inhalte
- Tätigkeitsfelder
- Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmevoraussetzungen
- Staatliche Abschlussprüfung
- Fächertafel
- Praktische Ausbildung
Ziel der Fachschulausbildung
Die Heilerziehungspflegeausbildung ist eine sozialpädagogisch-pflegerische Ausbildung auf Fachschulniveau.
Sie qualifiziert zur ganzheitlichen Hilfe für Menschen mit Behinderung und vermittelt (heil)pädagogische
und medizinisch-pflegerische Inhalte.
Die Ausbildung zeichnet sich durch eine enge Verbindung von Theorie und Praxis aus, die vor allem durch die
Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsstätten und Einrichtungen der Heilerziehungspflege gewährleistet wird.
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Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Niedersachsen 3 Jahre (Vollzeit).
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Inhalte
Heilerziehungspflege ist persönliche Hilfe im sozialen Umfeld des Menschen mit Behinderung.
In die berufliche Tätigkeit fließen Fachlichkeit, soziale Kompetenz und die Auseinandersetzung mit der eigenen
Persönlichkeit ein. Diesen Anforderungen entsprechend sind die grundlegenden Bestandteile der Ausbildung definiert.
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Tätigkeitsfelder
- Wohnheime, Wohngruppen und betreutes Wohnen
- Werkstätten für Behinderte
- Wohnpflegeheime
- Heilpädagogische Heime
- Integrative und Sonderkindergärten
- Förderstätten
- Sonderschulen
- Freizeitstätten für Behinderte
- Persönliche Assistenz
- Tagesstätten
- Ambulante Dienste
- Fachkrankenhäuser
- Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
- Frühförderstellen
- Beratungszentrum für Früherkennung/-förderung
- Erwachsenenbildung für Behinderte
- Reha-Kliniken
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Lichtbilder neueren Datums
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- Geburtsurkunde
- letztes Zeugnis der Realschule oder Hauptschule
- Zeugnis der Klasse 11, Berufsbildende Schule
- Abschlusszeugnis der Realschule (Sek. I) ggfls.
- Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung / Fachoberschulzeugnis oder Abiturzeugnis
- Nachweis über die Ableistung einer mind. 400-stündigen sozialpädagogischen oder pflegerischen Tätigkeit (erwünscht)
Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Bei Aufnahme – 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
6 Wochen vor Lehrgangsbeginn (in der Regel ist das der 1.8. eines Jahres) also Mitte Juni müssen die folgenden Unterlagen
beantragt werden und an die Schule geschickt werden:
- Ärztliches Zeugnis
- Nachweis der Krankenversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
Aufnahmevoraussetzungen (gültig bis 1.8.2013)
In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nur aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:
- den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungstand und
a) den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Pflegeassistenz, einer einjährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen oder einer zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – (Pflegevorschule) oder
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
c) den Abschluss der Berufsfachschule – Heilerziehungshilfe – und eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit
oder - eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden
Aufnahmevoraussetzungen (gültig ab 1.8.2009)
In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nur aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:
- A) den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungstand und
a) den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege, in einer Klasse, die auf dem Sekundarabschluss 1/ Realschulabschluss aufbaut oder
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
oder
B) eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden oder
oder - die persönliche Zuverlässigkeit sowie die gesundheitliche Eignung nachweist. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.
Staatliche Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres soll der Prüfling nachweisen, dass das Bildungsziel der
Fachschule Heilerziehungspflege erreicht wurde. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen
und mündlichen Teil. Wer die Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege bestanden hat,
erwirbt die Fachhochschulreife, wenn Mathematik als Zusatzangebot gewählt wird.
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Fächertafel
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich mit den Fächern:
Fach 1 – Berufsidentität und Qualitätssicherung
- LF 1 - Die berufliche Identität entfalten und professionelle Perspektiven entwickeln
- LF 7 - Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern
Fach 2 – Heilerziehungspflegerische Begleitung und Pflege
- LF 3 - Menschen mit Behinderung individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
Fach 3 – Lebenswelten und Beziehungen
- LF 2 - Mit Menschen mit Behinderung Lebenswelten strukturieren und gestalten
- LF 4 - Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
Fach 4 – Heilerziehungspflegerische Konzepte und Prozessplanung
- LF 5 - Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
- LF 6 - Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
Optionales Lernangebot:
- Mathematik (als Zusatzangebot zum Erwerb der FH-Reife)
- Darstellendes (Rollen-) Spiel
- Hauswirtschaft
- Sprachheilpädagogik
- Integrationspädagogik
- Ernährungsverhalten
- Gebärdensprache
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Praktische Ausbildung
Während der Ausbildung wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 15 Wochen im Jahr durchgeführt.
Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten.
Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.
Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten.
Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen,
werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis Heilerziehungspflege" zusammengefasst
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