Heilerziehungspfleger*innen setzen gemeinsam mit und für Menschen mit und ohne Behinderungen wesentliche Impulse für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft.
Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte in der Behindertenhilfe für Teilhabe, Bildung und Pflege.
Der Beruf der Heilerziehungspflege ist eine Menschenrechtsprofession, die zum Gelingen des maßgeblich durch die UN-Behindertenrechtskonvention initiierten Paradigmenwechsels von der Fürsorge hin zu Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beiträgt.
Heilerziehungspfleger*innen begreifen sich in diesem Sinne als Assistenzpersonen der Menschen mit Behinderung über deren gesamte Lebensspanne hinweg.
Heilerziehungspfleger*innen sind unter anderem Fachkräfte in ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen, z.B. in der interdisziplinären Frühförderung, in Kindertagesstätten und in weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Förderschulen, Inklusionsklassen und Tagesbildungsstätten, in Werk- und Arbeitsförderstätten der Behindertenhilfe, in unterschiedlichen Wohnformen (Wohnstätten, Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen) für Menschen mit Behinderungen, in stationären Alten- und Pflegeheimen, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der (sozial)-psychiatrischen Versorgung oder in familienentlastenden Diensten.