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Aufnahme

Der Ausbildungsgang beginnt jeweils am 1. August eines jeden Jahres. Das Bewerbungsverfahren für einen Schulplatz beläuft sich in der Regel über den Zeitraum von Oktober bis Ende April vor dem entsprechendem Ausbildungsbeginn. Sollte die Anzahl der Bewerbungen im Bewerbungszeitrum die zur Verfügung stehenden Schulplätze übersteigen endet das Ausnahmeverfahren entsprechend früher, da bereits im benannten Zeitraum auch die Vergabe der Schulplätze erfolgt. Für jeden Ausbildungsplatz wird ein entsprechendes Aufnahmeverfahren in Form eines persönlichen Vorstellungsgesprächs geführt.

Für die Zulassung zur Ausbildung sind je nach persönlicher Vorbildung die entsprechenden Unterlagen (siehe Aufnahmeantrag) in Urschrift oder als beglaubigte Kopie mit dem Bewerbungsschreiben einzureichen.

Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Ausbildungs- bzw. Schulvertrags.

Bei erfolgter Aufnahme sind folgende Unterlagen 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn (ca. 15.06.) zu beantragen und bei der Fachschule bis zum 01.08. (vertraglicher Ausbildungsbeginn) einzureichen:

  • Ärztliches Zeugnis (die entsprechenden Formulare werden von uns zugeschickt)
  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (die Antragsformulare werden von uns zugeschickt)
  • Nachweis der Krankenversicherung

Die Fachschule Heilerziehungspflege Quakenbrück orientiert sich an den niedersächsischen Schulferien. Entsprechend beginnt der Unterricht des Ausbildungsgangs am ersten bzw. zweiten Schultag nach den Sommerferien. Eine diesbezügliche Information senden wir vor dem vertraglichen Ausbildungsbeginn zu.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung

  1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Abschluss und einen der Folgenden Einrichtungen nachweisen kann
    • den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
    • eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
    • ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich
      • oder den erfolgreichen Besuch einer dieser Einrichtungen nachweisen kann
    • der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
    • der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule
    • der Grundstufe (die Grundstufe umfasst in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung) einer einschlägigen dualen Berufsausbildung
    • der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales
    • der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat und
  3. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).
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