Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Neue Aufnahmevoraussetzungen ab dem Schuljahr 21/22 für den Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege

Mit der Aufnahme unser neuen 43 Schüler und Schülerinnen freuen wir uns mitteilen zu können, dass sich die Aufnahmevoraussetzungen für unsere Fachschule seit dem Schuljahr 21/22 verändert haben. Besonders begrüßen wir die Veränderung, dass wir nun Schüler*innen direkt aufnehmen können, die einem Realschulabschluss erworben haben und die eine Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) / eines Bundesfreiwilligen Dienstes (BFD) bzw. eines einjährigen Praktikums jeweils in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereichs vorweisen können.

Alle bekannten und nun auch erweiterten Aufnahmevoraussetzungen hier in detaillierter Form:

In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung

  1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Abschluss
    und
    a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
    oder
    b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
    oder
    c) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweisen kann.
    oder den erfolgreichen Besuch
    a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
    b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule
    c) der Grundstufe1 einer einschlägigen dualen Berufsausbildung
    d) der Einführungsphase2 des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
    e) der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0
    nachweisen kann
    oder
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat
    und
  3. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).

1 Die Grundstufe umfasst in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung.

2 Jahrgangsstufe 11

Zurück zum Seitenanfang